Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ortungstechnik Jörg GmbH,
Stand 12.2025
1.Geltung dieser Bedingungen
1.1
Leistungen in den Bereichen Messtechnik, Gebäudediagnostik, Rohrbruchortung, sind keine Bauleistungen. Für diese und für alle dazugehörigen Leistungen einschließlich der Beratung gelten ausschließlich unsere nachstehenden AGB.
1.2
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Auftraggebers, haben nur Rechtswirksamkeit, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Mündliche Nebenabreden haben keinerlei Gültigkeit.
2. Angebot, Vertragsabschluss und Ausführung
2.1
Unser Angebote sind freibleibend und unverbindlich, und basieren auf dem erkennbaren Zustand der Sache zum Zeitpunkt der Besichtigung.
2.2
Hat der Auftraggeber unser Angebot nicht ausdrücklich oder schriftlich angenommen, gilt der Vertrag dennoch als geschlossen, sobald der Auftraggeber die Leistung ohne Widerspruch entgegennimmt.
2.3
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausführung der Leistungen nicht durch Auf- bzw. Umräumarbeiten und Beseitigung von Hindernissen, Mobiliar u. ä behindert und verzögert werden. Werden diese Arbeiten dennoch von uns verrichtet, werden diese, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach Stundenaufwand abgerechnet.
3. Messtechnik Baudiagnostik, Rohrbruchortung
3.1
Mess- und diagnosetechnische Untersuchungen sowie Rohrbruch – und Leitungsortungen werden nach den Regeln der Technik erbracht, ein Untersuchungserfolg kann jedoch nicht garantiert werden. Aus diesem Grund ist die Vergütung nicht erfolgsabhängig.
3.2
Alle messtechnischen Untersuchungen sowie die damit verbundenen Nebenleistungen, werden nach den Regeln der Technik ausgeführt. Für Schäden die in diesem Zusammenhang an dem Untersuchungsobjekt, insbesondere an den zu untersuchenden Rohrleitungen entstehen, sowie hiermit verbundene Folgeschäden am Eigentum des Auftraggebers oder eines Dritten, können wir keine Haftung übernehmen.
3.3
Jegliche Haftung und Übernahme etwaiger Kosten und Folgekosten, die dem Auftraggeber oder dritten durch fehlerhafte Messergebnisse/ Protokollierungen/ Berichte usw. entstehen, sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, vor Ausführung kostenpflichtiger Maßnahmen, die aufgrund unserer Messergebnisse / Protokollierungen / Berichte usw. notwendig für die Ursachenbeseitigung erscheinen, weitere Untersuchungen durch Dritte durchführen zu lassen.
3.4
Bei Bohrlochbestimmungen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Garantie für etwaige Treffer an Wasser.- oder Stromführenden Leitungen an der Bohrstelle übernehmen. Gründe wie z.B. verschlammte Leitungen, nicht bewegliche bzw. defekte Absperrungen, zu wenig Temperatur, zu tief liegende Leitungen, oder Anschlussleitungen für Elektro-Fußboden.- oder Wandheizungen, die nicht warm werden, lassen keine 100% ige Sicherheit der Bohrlochbestimmung zu. Wir empfehlen den Boden lediglich anzubohren und den Rest mit stumpfen Gegenständen durchzuschlagen. Treffer an Leitungen jeglicher Art auf der Baustelle sind selbst zu verantworten!
4. Zahlungsbedingungen
4.1
Der Rechnungsbetrag ist rein netto ohne Abzug zahlbar bei Erhalt der Rechnung.
4.2
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgesellt oder von uns anerkannt wurden.
4.3
Zahlt der Auftraggeber nicht vereinbarungsgemäß, sind wir berechtigt vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von bis zu 5 % über Diskontsatz der Deutschen Bundesrepublik zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Aufgaben des Auftraggebers
5.1
Der Auftraggeber stellt sicher, dass unsere Mitarbeiter zu den vereinbarten Arbeitszeiten freien Zugang zum Arbeitsplatz vor Ort haben.
5.2
Strom für Kompressoren, Geräte, Werkzeuge, Beleuchtung usw. sowie Wasser werden uns durch den Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt.
5.3
Wartezeiten und Behinderungen, die uns durch den Auftraggeber selbst oder Dritte entstehen und nicht durch uns zu vertreten sind, werden gesondert berechnet.
6. Haftung
Die Demontage und Montage von vorhandenen Gegenständen, Bauteile usw. z. b Lampen, Gardinen, Schalter Spiegel, WC, Waschtische, Armaturen usw., wie sie bei der Durchführung von Rohrbruchortungen u. ä notwendig sein können führt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart wurde, auf eigenes Risiko aus. Wird die Durchführung dieser Leistungen dennoch durch uns gewünscht, übernehmen wir für etwaige Schäden, Reparaturen Ersatzteile usw. keinerlei Haftung und Gewährleistung.
7. Schlussbestimmungen
7.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendungen.
7.2
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen – rechtlichen Sondervermögens, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unseres Geschäftssitzes. Dasselbe gilt wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
7.3
Nebenabreden zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zu einer schriftlichen Individualabrede sind nur dann wirksam, wenn die Schriftform gewahrt ist. Auch die Änderungen der in Schriftform getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für Schriftformabreden.
7.4
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame oder undurchführbare Regelung soll durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen oder undurchführbare Regelung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt bei einer etwaigen Regelungslücke.